Als Fachanwalt für Insolvenzrecht kann ich Ihnen das gesamte Beratungsangebot im Bereich des Insolvenzrechts anbieten.
Ob Sie Privatperson, Gewerbetreibender oder Unternehmer sind, ob Gläubiger oder Schuldner, ob Regel- oder Privatinsolvenzverfahren, ich sichere Ihre Rechte, unabhängig vom Verfahrensstadium.
Dabei gilt der Grundsatz, dass sich einerseits eine frühzeitige Konsultierung meistens für Sie lohnt und es andererseits fast nie zu spät ist, um Ihre Rechte weitestgehend zu sichern.
Beispielsweise gibt es die Möglichkeit ein bereits eröffnetes Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, um frühzeitig den langjährigen Zwängen der Wohlverhaltensphase zu entkommen.