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Carsten Köbisch

In den meisten Fällen kann ich es Ihnen überlassen, ob Sie mich nach dem Streitwert – dann gilt das RVG – oder nach dem jeweiligen zeitlichen Arbeitsaufwand bezahlen möchten.
Ich biete Ihnen meine Hilfe zu folgenden Konditionen an:

Erstberatungsgespräch: € 35,00 / halbe Stunde (inklusive Umsatzsteuer).
In vielen Fällen reicht diese Zeit um zu erkennen, ob Sie weiteren Beratungswunsch haben und inwieweit ich den Fall für aussichtsreich halte. Auf Ihren Wunsch hin, kann das Erstberatungsgespräch auf 60 Minuten zum Preis von € 70,00 ausgedehnt werden.
Folgeberatung: € 60,00 / halbe Stunde (inklusive Umsatzsteuer) für Privatpersonen !

Wenn Sie mich mit Ihrem Konfliktpartner gemeinsam aufsuchen, teilen Sie sich folgende Kosten:
Erstberatung:    € 50,00 / halbe Stunde (inkl. Umsatzsteuer)
Folgeberatung:  € 90,00 / halbe Stunde (inkl. Umsatzsteuer)

In Verfahren, in denen ich Sie gerichtlich vertrete, biete ich Ihnen unter gewissen Voraussetzungen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an.

Dabei beteiligen Sie mich am Risiko des geführten Rechtsstreits. Je nach Vereinbarung reduziert sich mein Honorar, sofern die Klage erfolglos bleibt, erhöht sich aber entsprechend, wenn wir die Klage gewinnen.

Mehr zum Erfolgshonorar...

© 2008 - Rechtsanwalt Carsten Köbisch - Tel.: 0331 - 585 20 87