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Zuhören – Verstehen – Besprechen – HandelnUnabhängig vom Rechtsgebiet gibt es zwei grundsätzlich verschiedene Konfliktlösungen, die ich Ihnen auf Grund meiner Erfahrung als Fachanwalt für Insolvenzrecht anbiete. In den meisten Fällen ist es weder wirtschaftlich sinnvoll noch interessengerecht, ein Problem diskussionslos von einem Gericht aburteilen zu lassen. Das liegt vor allem daran, dass es einem Gericht weniger um persönliche Problemlösungen, als vielmehr um Entscheidungen geht. Eine zufriedenstellende Bewältigung des Konflikts wird daher häufig nur in der Auseinandersetzung mit den streitenden Parteien erreicht. Hierfür ist eine gute Verständigung unerlässlich. Voraussetzung für eine solche ist der Wille und die Fähigkeit, sich mit den Ursachen des jeweiligen Streits auseinanderzusetzen. Dabei gilt es, neben den eigenen Interessen auch die Wünsche der anderen Partei zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung nicht sinnvoll bzw. unmöglich (geworden) sein. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie bereits verklagt worden sind und Fristablauf droht. Wenn es um behördliche Maßnahmen geht, kann es ebenso angezeigt sein, das außergerichtliche Verfahrensstadium zu verlassen. Auch pragmatische Gründe können für ein Klageverfahren sprechen, wenn Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem Gerichtsverfahren voll umfänglich siegen würden und die Gegenseite sich nicht einsichtig zeigt.
In diesen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsbeistand vor Gericht zur Verfügung. Im Verfahren machen die Gerichte nicht selten deutlich, dass keine Partei mit einem 100 %igen Verfahrenssieg rechnen kann. Auf diesem Weg kommt es oft zu einem nicht ganz freiwilligen Vergleich. Wer in dieser Art der Auseinandersetzung geübt ist und sich zuvor bereits Gedanken über eine konkrete Einigung gemacht hat, ist meist im Vorteil.
Ob für Sie der eine oder andere Weg geeignet ist, lässt sich meist schon in einem ersten Beratungsgespräch klären. Dies biete ich Ihnen für € 35,00 pro halbe Stunde inkl. Umsatzsteuer an. |
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